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Gesellschaftsrecht


Personengesellschaft, Körperschaft oder Kapitalgesellschaft: Das Gesellschaftsrecht regelt  das Gründen, das Handeln und die Auflösung von Gesellschaften. In Deutschland gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Gesellschaftsformen. Welche Form wann und unter welchen Voraussetzungen optimalerweise gewählt werden sollte, kläre ich gerne gemeinsam mit Ihnen. Und auch nach der Gründung oder Umstrukturierung bin ich Ihre Ansprechpartnerin rund um alle Fragen des Gesellschaftsrechts.

Meine Leistungen im Gesellschaftsrecht sind insbesondere:


  • Beratung, Begleitung und Vertragsgestaltung bei Neugründung, Umstrukturierung oder Anteilsübertragung und Beendigung für alle Gesellschaftsformen
  • Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten (Kündigung, Ausschluss, Einziehung von Geschäftsanteilen)
  • Rechtliche Begleitung von M&A-Prozessen und Due-Diligence-Prüfungen
  • Prüfung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführer- und Prokuristenverträgen
  • Erstellung von Einbringungs-, und Ausgliederungsverträgen
  • Beratung zu Themen der Organhaftung, vor allem der Geschäftsführerhaftung
  • Beratung und Erstellung ordnungsgemäßer Gesellschafterbeschlüsse
  • Beratung der Gesellschafter
  • Beratung bei Einzelfragen zu Bilanzierungs- und Buchführungspflicht (bei Bedarf in Abstimmung mit einer Steuerkanzlei)
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